Der Landkreis Rosenheim hat heute in einer Allgemeinverfügung bekannt gegeben, dass der „Regionaler Hotspot-Lockdown“ zum 07.12.21 außer Kraft gesetzt werden.
https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/?findTab=#covid-19-allgemeinverfuegung
Somit ist der erste Schritt Richtung wideraufnahme des Sports für unseren Verein getan. Leider haben wir noch kein Schreiben der Gemeinde oder des Landkreises bezüglich der Freigabe der Sporthallen erhalten. Somit ist ein Sportbetrieb vorerst nur Outdoor möglich. Sobald dieses Schreiben vorliegt, werden Trainer und Verein darüber informiert
Grundsätzlich gelten für den Sport durch die aktuelle 15. Bay. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, bis einschl. 15.12.2021, folgende Regeln
Genauere Informationen kann man direkt beim BLSV unter https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/12/Handlungsempfehlungen.pdf erhalten.
Fest steht allerdings, dass ab morgen unsere Göttinger Alm ihre Pforten wieder eröffnen wird. Unsere Wirte würden sich sehr über ihren Besuch freuen.