Update:
Ein weiteres Schreiben vom BLSV vom 17.11.2021 mit einer Stellungnahme zur derzeitigen Lage https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/2021-11-17_Schreiben-an-Vereine.pdf
am Dienstag 9.11.2021 hat der BLSV noch einmal ein Schreiben an die Vereine herausgegeben: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/2021-11-09_Schreiben-an-Vereine.pdf, welches das Thema noch einmal auffasst:
Novellierung der 14. BayIfSMV: Aufgrund der weiter stark steigenden Corona-Zahlen hat die Bayerische Staatsregierung die Coronaregelungen für die Stufen „Gelb“ und „Rot“ definiert.
Achtung: Seit dem 9.11.21 gilt in ganz Bayern die Coronastufe „Rot“
Änderungen beim Sportbetrieb.
Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde anfang November geändert und ist am 5. November in Kraft getreten. Die nun geltenden Regelungen für den Sport in Bayern haben wir für euch aufgeführt. Der BLSV hat auf Seiner Homepage einen Leitfaden veröffentlich und diesen wie folgt dargestellt:Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie auf der Corona-Landingpage unter www.blsv.de/coronavirus.
SOMIT GILT DERZEIT IN ROSENHEIM DIE ROTE STUFE UND SPORT AUSÜBUNG IN INNENRÄUMEN IST NUR MIT 2G ZULÄSSIG
Aktuelle Regelungen - Landratsamt Rosenheim
Die Änderungen der 14. Infektionschutzmaßnameverordnung können beim Landratsamt Rosenheim unter folgendem Link aufgerufen werden https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/#covid-19-corona-hotspot-regelungenDie 14. BayIfSMV ist nach Veröffentlichung auf folgender Plattform einsehbar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/
Aktuelle rechtliche Regelungen
- 2021 Nr. 615 Vierzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) - PDF-Fassung
- Landratsamt Rosenheim https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/
Weitere Infoseiten
Hinweise zum aktuellen Corona-Geschehen finden Sie auf den Corona Homepages